Führerschein in Hermagor

Fahrschule Brunner

Ein Erlebnis von Fahrschule Brunner

Format: Beim Anbieter
Ort: Berlin
Niveau: Einsteiger, Keine Vorkenntnisse nötig
Sprache: Deutsch

Informationen zum Erlebnis

Was dich erwartet

Klasse AM

Berechtigung:
| Motorfahrräder mit max. 45 km/h Bauartgeschwindigkeitund 50 ccm Hubraum (Code 79.01),4-rädrige Leichtkraftfahrzeuge (Code 79.02)
Ausbildungsbeginn: | 2 Monate vor dem 15. Geburtstag
Ausbildung: | 6 Theoriestunden und 8 Fahrstunden
Prüfung: | Theoretische Prüfung
Mindestalter: | 15 Jahre
Ärztliches Gutachten: | ab dem 20. Lebensjahr vorgeschrieben
Mehrphasenausbildung:  | Nein
Probezeit: | Nein
 

Zeitgleich zu jedem Abend/Intensivkurs beginnt auch ein Mopedkurs.


Klasse A1 / A2 / A / B Code 111

Allgemeines für die Klassen A, A1, A2 (Motorräder)

Ausbildung: | Theorie: 6 Theoriestunden klassenspezifischBesitzt man noch keine Führerscheinklasse (außer AM) muss noch zusätzlich der Kurs Grundwissen - 20 Theoriestunden - absolviert werden.Praxis: 14 Fahrstunden, ab dem 39. Lebensjahr 16 Fahrstunden (Übungsplatz und Fahren im Verkehr)
Prüfung: | Theoretische und Praktische Prüfung
Ärztliches Gutachten: | Ja
Mehrphasenausbildung: | Ja
Probezeit: | 2 Jahre (wenn davor keine andere Klasse besessen wurde), bei A1 gilt die Probezeit bis zum 20. Geburtstag
Klasse: A1
Berechtigung: | Krafträder bis 125ccm, max. 11kW, Leistung/Eigengewicht max. 0,1 kW/kg
Ausbildungsbeginn: | 15,5 Jahre
Mindestalter: | 16 Jahre

Klasse: A2
Berechtigung: | Krafträder bis 35kW (48PS), Leistung/Eigengewicht max. 0,2 kW/kg
Ausbildungsbeginn: | 17,5 Jahre
Mindestalter: | 18 Jahre

Klasse: A
Berechtigung: | Krafträder keine Einschränkung
Ausbildungsbeginn: | 23 1/2 Jahre
Mindestalter: | Direkteinstieg 24 Jahre
Mindestalter bei Vorbesitz von A2: | 20 Jahre
Upgrade von A1 auf A2 bzw. von A2 auf A ist nach zweijährigen Besitz der Führerscheinklasse und Absolvierung der Mehrphasenausbildung durch eine zusätzliche Ausbildung oder durch eine praktische Prüfung möglich. Nähere Informationen erfährst du in der Fahrschule.

Klasse: 125er Code 111
Berechtigung: | Krafträder bis 125 ccm
Voraussetzung: | 5 Jahre durchgehender Besitz der Klasse B abgelaufene Probezeit
Ausbildung: | 6 Fahrstunden
Theorieausbildung: | Nein
Theorie- und Praxisprüfung: | Nein
Ärztliches Gutachten: | Nein
zweite Ausbildungsphase: | Nein
Probezeit: | Nein
Klasse B
Berechtigung:
| Kraftwagen mit nicht mehr als acht Plätzen für beförderte Personen außer dem Lenkerplatz und mit einer höchsten zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 3500 kg.
Ausbildungsbeginn: | 17 1/2
Ausbildung: | Theorie:20 Theroriestunden Grundkurs (Modul Grundwissen)12 Theoriestunden B-Kurs (klassenspezifisches Modul) Praxis:Hauptschulung:mind. 6 Fahrstunden
Prüfung: | Theoretische und Praktische Prüfung
Mindestalter: | 18 Jahre
Ärztliches Gutachten | Ja
Mehrphasenausbildung: | Ja
Probezeit: | 3 Jahre nach E
Klasse B L17
Berechtigung: | Kraftwagen mit nicht mehr als acht Plätzen für beförderte Personen außer dem Lenkerplatz und mit einer höchsten zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 3500 kg.
Ausbildungsbeginn: | 15 1/2
Ausbildung: | Theorie:20 Theroriestunden Grundkurs (Modul Grundwissen)12 Theoriestunden B-Kurs (klassenspezifisches Modul) Praxis:
Prüfung: | Theoretische und Praktische Prüfung
Mindestalter: | 17
Ärztliches Gutachten: | Ja
Mehrphasenausbildung: | Ja
Probezeit: | bis zum 21. Geburtstag
 
Klasse BE
Man benötigt denn Code 96 (Klasse B) bzw. die BE Lenkberechtigung dann, wenn die Mitnahme des schweren Anhängers auf Grund seines Gewichtes nicht mehr im Berechtigungsumfang der Klasse B enthalten ist. Summe der beiden Höchst zulässigen Gesamtgewichte beider Fahrzeuge mehr als 3.500 kg.

Code 96 bei der Klasse B:

Berechtigung: | Summe der Höchst zulässigen Gesamtgewichte beider Fahrzeugemehr als 3.500 kg aber nicht mehr als 4.250 kg.
Ausbildungsbeginn: | ab Besitz des Führerscheins
Ausbildung: | 3 Theoriestunden und 4 Fahrstunden
Prüfung: | Nein, mit Bestätigung der Ausbildung beantragt man bei der Führerscheinbehörde den neuen Führerschein
Mindestalter: | 18 Jahre, bei BL17 17 Jahre
Ärztliches Gutachten: | Nein
zweite Ausbildungsphase: | Nein
Probezeit: | Nein
Lenkberechtigung Klasse BE

Berechtigung: | Summe der Höchst zulässigen Gesamtgewichte beider Fahrzeuge mehr als 4.250 kg aber nicht mehr als 7.000 kg (Zugfahrzeug B max. 3.500 kg, Anhänger max. 3.500 kg)
Ausbildungsbeginn: | 17,5 Jahre
Ausbildung: | 3 Theoriestunden und 4 Fahrstunden
Prüfung: | Theoretische und praktische Prüfung
Mindestalter: | 18 Jahre
Ärztliches Gutachten: | Ja
zweite Ausbildungsphase: | Nein
Probezeit: | Nein
 
Klasse F
Berechtigung: | Zugmaschinen, Motorkarren, selbstfahrende Arbeitsmaschinen, landwirtschaftliche selbstfahrende Arbeitsmaschinen jeweils mit einer Bauartgeschwindigkeit von nicht mehr als 50 km/h
Ausbildungsbeginn: | 15 1/2 Jahre
Ausbildung: | Theorie: 4 Theoriestunden, + 20 Theoriestunden Grundwissen wenn erforderlichPraxis: 4 Fahrstunden
Prüfung: | Theoretische und Praktische Prüfung
Ärztliches Gutachten: | Ja
Mehrphasenausbildung: | Nein
Mindestalter: | 16 Jahre
Probezeit: | Nein
Klasse C / Klasse CE
Berechtigung C: | Kraftwagen mit nicht mehr als acht Plätzen für beförderte Personen außer dem Lenkerplatz und mit einer höchsten zulässigen Gesamtmasse von mehr als 3500 kg.
Berechtigung CE: | Mit Klasse C gezogenen Anhänger.
Ausbildungsbeginn: | 17 1/2 Jahre
Ausbildung: | Theorie:10 Theoriestunden Klasse C6 Theoriestunden Klasse EPraxis:für Klasse C 8 Fahrstunden Cfür Klasse C/CE 6 Fahrstunden C und 4 Fahrstunden Efür Klasse B/C/CE 8 Fahrstunden B, 10 Fahrstunden C, 4 Fahrstunden Eüber die Berufskraftfahreraus- und Weiterbildung (Code 95) informieren wir dich gerne im Büro.




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